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Abfall: Abfallgefäße neu-, um- und abbestellen

Allgemeine Informationen

Abfallgefäße für private Haushalte

Für die Größe der zur Verfügung gestellten Abfallgefäße gilt die Anzahl der gemeldeten Personen bei einer Liegenschaft. Danach richtet sich das Volumen der Abfallgefäße:

Personenanzahl Abfallgefäße
1 - 4   120 l
5 - 7  240 l
8 - 10  120 l + 240 l
11 - 13  2 x 240 l
14 - 16  2 x 240 l + 120 l
17 - 19  3 x 240 l
22 - 22  3 x 240 l + 120 l
23 - 25  4 x 240 l
ab 26  1,1 cbm Container

Grundstücks- bzw. Hauseigentümer*innen sind verpflichtet, dem Fachdienst Steuern und Abgaben Änderungen bei der Personenanzahl schriftlich innerhalb von drei Wochen mitzuteilen. Eine Umzugsmeldung beim Stadtbüro (Einwohnermeldeamt) reicht nicht aus.   

Das gilt auch, wenn die Personenzahländerung keinen Einfluss auf das Volumen des Abfallgefäßes hat. Die eingetretenen Änderungen werden zum nächsten Monatsersten berücksichtigt. Der Fachdienst Steuern und Abgaben beauftragt – sofern notwendig – die Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid.

In der Universitätsstadt Marburg gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen die Haushalte die Größe und Anzahl ihrer Gefäße an ihren Bedarf anpassen können. Wer durch gutes Mülltrennen kaum noch Restmüll für die graue Tonne hat, kann den Abfuhrrhythmus seines Gefäßes von 14tägig auf 4wöchentlich umstellen. Das senkt die Abfallgebühren. Altpapier- und Biotonnen werden nach Bedarf und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Verfahrensablauf

Lieferung, Austausch oder Einziehung der Abfallgefäße

Generell erfolgt die Auslieferung, der Austausch oder die Einziehung von Gefäßen für Rest-, Altpapier- und Bioabfall nur im Auftrag des Fachdienstes Steuern und Abgaben. Anträge zur Behälteranpassung können nur die Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Hinsichtlich der Anpassung der DSD-Behälter (gelbe Tonne/ Container) wenden Sie sich bitte direkt an das Abfallservicebüro unter der 06421 205 850 oder per Mail Abfallservice@swmr.de.

Bei folgenden Ereignissen/Änderung benötigt der Fachdienst Steuern und Abgaben eine Änderungsmitteilung:

  • Einzug ins eigene Haus/Eigentumswohnung
  • Auszug aus dem eigenen Haus/Eigentumswohnung
  • Erwerb, Verkauf oder Leerstand eines Hauses/einer Eigentumswohnung
  • Änderungen der Personenanzahl in Ihrem Haus/Eigentumswohnung
  • Verschwinden eines Abfallgefäßes,
  • Bestellung zusätzlicher Abfallgefäße
  • Beschädigung eines Gefäßes, sofern dieses nicht mehr verwendbar ist.

Nach dem Erwerb eines Hauses benötigt der Fachdienst Steuern und Abgaben folgende Informationen um die Abfallgebühren über die neuen Grundstückseigentümer*innen veranlagen zu können:

  • Datum des Erwerbes
  • Name und Anschrift der Eigentümer*innen
  • Bezugsdatum der Immobilie
  • Anzahl der Bewohner mit Einzugsdaten
  • Benötigte Müllgefäße (Wenn bereits Müllgefäße vorhanden sind, bitte nur zusätzlich benötigte Gefäße angeben)
Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beantragen Sie die Abfallgefäße mindestens 14 Tage vor dem Einzug bzw. dem Ersten des Folgemonats, damit wir sie rechtzeitig zur Verfügung stellen können.

Anträge / Formulare

Für die Mitteilung der Änderungen kann das Formular Müllabfuhrgebühren Anmeldungsänderungsmeldung verwendet werden. Alternativ genügt auch die Mitteilung per E-Mail an steuer@marburg-stadt.de oder über unseren Onlineservice. Erst nach Eingang der Meldung können entsprechende Gefäße geliefert bzw. getauscht werden.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 22 - Steuern und AbgabenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1230
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­bur­g.de

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Der Fachdienst Steuern und Abgaben (FD 22),

  • auch kurz Steueramt genannt
  • gehört dem Dezernat des Oberbürgermeisters an

und ist im Fachbereich 2, Finanzen, angesiedelt. Er kümmert sich um die kommunalen Steuern und Gebühren.

Die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B), die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Müllabfuhrgebühren und die Straßenreinigungsgebühren werden hier berechnet und veranlagt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden durch die Stadtwerke Marburg GmbH berechnet und zusammen mit den Niederschlagswassergebühren festgesetzt, dies jedoch im Auftrag der Stadt Marburg.

zuklappenExterne Behörden
Stadtwerke Marburg GmbH - AbfallservicebüroAm Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: 06421 205850
E-Mail: Homepage: htt­p://ent­sor­ger-mar­bur­g.de

Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr 
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